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   OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23   

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https://dejure.org/2023,22454
OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23 (https://dejure.org/2023,22454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.08.2023 - 6 B 67/23 (https://dejure.org/2023,22454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. August 2023 - 6 B 67/23 (https://dejure.org/2023,22454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 146 Abs. 4
    Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Unfall; Erkrankung; Fahreignung; Eignungszweifel; Gutachten

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines geforderten Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen hier Herz- und Gefäßkrankheiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19

    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23
    Der Schluss auf die Nichteignung ist zwar nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 5).

    Zur Beeinträchtigungen der Fahreignung kann es auch aufgrund pathologischer Alterungsprozesse kommen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 3, bis 9).

    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).

    Auch dieses Geschehen lässt den Rückschluss darauf zu, dass er in unvorhergesehenen Situationen im Straßenverkehr nicht angemessen reagiert - sei es, weil er sie aufgrund krankheits- oder altersbedingter Einschränkungen gar nicht bemerkt, sei es, weil er aufgrund dieser Einschränkungen inadäquat auf sie reagiert (SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 a. a. O.).

    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23
    Der Schluss auf die Nichteignung ist zwar nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11

    Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23
    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23
    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
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